Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir diese schriftlich anerkennen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Unsere Kostenangebote, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3. Preise

3.1 Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

4. Lieferung

4.1 An von uns angegebene Lieferfristen sind wir nur dann gebunden, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung.
4.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer unverzüglich informieren und die voraussichtliche, neue
Lieferfrist mitteilen.
4.4 Der Käufer ist wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Zahlung, Zahlungsverzug

5.1 Zahlungen werden entsprechend den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
5.2 Falls der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht bis zum Fälligkeitstag nachgekommen ist, haben wir das Recht, Verzugszinsen zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu
verlangen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist auch zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn keine
Ablehnungsandrohung vorausgegangen ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir das Eigentum an den verkauften Waren vor.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Zahlung die Kaufsache zurückzunehmen. Die
Zurücknahme durch uns ist kein Rücktritt vom Vertrag, sondern dient lediglich der Sicherheit unserer Ansprüche. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung der Kaufsache trägt der Käufer.
6.3 Der Käufer hat die Pflicht, die Kaufsache während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in einwandfreiem Zustand zu halten.

7. Mängelansprüche des Käufers

7.1 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
bzw. wegen offensichtlichen Mängeln werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder
den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
7.2 Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung in angemessener Frist zweimal fehl oder wird verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung
des Entgeltes verlangen.

8. Grundlage der Gewährleistung von Software

8.1 Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigem technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern ferner weder
bestimmte Eigenschaften der Software-Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenbedürfnisse zu.
8.2 Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass SBT deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese
Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
8.3 Für urheberrechtliche Verstöße des Herstellers übernehmen wir keine Haftung. Eine Unwirksamkeit des Kaufvertrages kann hierdurch nicht erfolgen.

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadenersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Bei Lieferverzug oder von uns nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung ist der Ersatz mittelbarer Schäden ausgeschlossen.
9.3 Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, die
Zusicherung bezog sich gerade auf die Vermeidung der Folgeschäden.
9.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Verjährung

Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Streitfragen ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Freiberg.
20230731

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